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Die Grüne Versicherungskarte

Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK)

Nachdem wir uns im vorletzten Blogeintrag mit dem Carnet de Passage beschäftigt und damit die Einfuhr von KfZ’s ins Ausland erläutert haben, geht es heute um die Haftpflichtversicherung eines KfZ im Ausland.

 

Die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (kurz IVK oder umgangssprachlich Grüne Versicherungskarte) gilt für die Europa- sowie Mittelmeeranreiner-Staaten. Das Dokument ermöglicht es die in Deutschland bestehende KfZ-Haftpflichtversicherungs-Police im Ausland zu nutzen ohne dort eine Versicherungsabdeckung erwerben zu müssen. Wer diese Karte nicht besitzt ist verpflichtet im jeweiligen Land, in welchem er fährt, eine solche zu erwerben. Somit gilt das Dokument als Versicherungsnachweis im Ausland und bescheinigt den Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen.

Weiterhin enthält sie die Adressen aller ausländischen Regulierungsbüros, an die ein Unfallgeschädigter verwiesen werden kann.

 

In Ländern in welchen das Kennzeichenabkommen (KfZ-Kennzeichen gilt als Bestätigung der gültigen KfZ-Haftpflichtversicherung) gilt ist die Versicherungskarte nicht mehr nötig. Dies sind folgende: Andorra, Serbien und alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Aufpassen: Die Akzeptanz der IVK

kann sich ab und an ändern.

Daher versenden viele Versicherungen die grüne Versicherungskarte nicht mehr automatisch mit den Vertragsunterlagen der KfZ-Versicherung. Hier muss sie gesondert bei der Versicherung angefordert werden (in der Regel kostenfrei).

Dennoch ist es ratsam das Dokument zu besitzen und mitzuführen. Es erleichtert die Abwicklung eines Unfalls im Ausland und wird in Staaten welche das Kennzeichenabkommen nicht anerkennen immer noch an der Grenze benötigt (bspw. Ukraine, Türkei). Weiterhin gibt es Staaten welche die Karte nicht anerkennen hier MUSS eine Versicherung direkt im Land abgeschlossen werden (z. Bsp. Kosovo, Iran).

Eine Kopie der grünen Versicherungskarte ist ebenfalls empfehlenswert. Kommt es zu einem Schaden kann die Kopie der Karte an den Unfallgeschädigten ausgehändigt werden. Er hat somit alle Daten und kann sich beim zuständigen Regulierungsbüro des Landes melden (Kontaktdaten aller Regulierungsbüros

sind ebenfalls auf der Rückseite der Versicherungskarte zu finden).

 

Weiterhin ist wichtig zu wissen, dass die grüne Karte nur für drei Jahre gültig ist. Nach Ablauf muss eine neue beim Versicherer angefordert werden, häufig wird nicht selbstverständlich nach Ablauf eine neue zugestellt.

Auch die Gültigkeitsdauer wird an den Grenzen an welchen die grüne Karte

erforderlich ist geprüft.

 

Als wir letztes Jahr in die Ukraine einreisen wollten fragte der Grenzposten nach der grünen Karte, hatten wir auch dabei und zeigten sie stolz vor. Nur hatten wir vor Abreise nicht darauf geachtet, ob diese eine Gültigkeit besitzt und/oder abgelaufen ist. Der Beamte war ungewöhnlich lange mit dem Dokument beschäftigt und gab uns dann zu verstehen, dass die Karte abgelaufen sei…

Nun gut, Lösung wäre es ja eine Versicherung in der Ukraine abzuschließen. Also fragten wir ihn danach worauf er jedoch nur komisch schaute und sagte: „Twenty Euros.“ Naja Schmiergeld soll man nicht unterstützen aber in dem Fall…

 

Weiterhin muss die IVK bei Verkauf des Fahrzeuges Vernichtet werden.

Ähnliche Systeme gibt es weltweit, beispielsweise die „Orange Card“ in einigen arabischen Staaten.

Alle weitern Infos findet man auf der Seite des Deutschen Büros Grüne-Karte

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