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Der europäische und internationale Fahrzeugschein (Zulassungsschein)

 

In den letzten Blogeinträgen haben wir uns schon mit den Dokumenten für das Fahrzeug beschäftigt. Heute geht es in dieser Reihe mit dem internationalen Fahrzeugschein weiter.

 

Der internationale Fahrzeugschein (offizielle Bezeichnung: Internationaler Zulassungsschein) ist immer dann erforderlich, wenn man mit seinem KfZ für eine begrenzte Zeit die EU verlassen möchte.

Er ist die internationale Übersetzung des deutschen Fahrzeugscheins, wird in die gängigsten Sprachen übersetzt und ist ein Jahr gültig. Kann aber nach Ablauf um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Anerkannt wird der internationale Fahrzeugschein in Ländern welche dem „Internationalen Übereinkommen über den Kraftfahrzeugverkehr“ von 1926 angehören. Dies sind bspw.:

Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Irland, Island, Libanon, Liechtenstein, Mexiko, Niederlande, Peru, Portugal, Spanien, Sri Lanka, Syrien, Thailand, Türkei, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich.

Allerdings ist es unbedingt erforderlich sich vor der Reise darüber zu informieren, ob der Schein im Zielland/den auf der Reiseroute liegenden Ländern anerkannt wird oder ob Sonderdokumente benötigt werden.

Erfahrungsgemäß reicht der nationale Fahrzeugschein aus.

Der internationale führt häufig zu Verwirrung, da er von der ausstellenden Behörde teilweise unvollständig ausgefüllt ist und es somit zu Komplikationen am

Grenzübertritt kommen kann. Also nach Erhalt auf Vollständigkeit kontrollieren!

 

Beantragung

Die Beantragung erfolgt über die zuständige Zulassungsstelle.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (Original)
  • Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht im Original sowie Ausweis des Bevollmächtigten (ebenfalls im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers in Kopie

Die Beantragung und Ausfertigung kostet meistes knapp über 10€.

 

Weitere Tipps

Auch in Ländern in welchen er offiziell Pflicht ist wird häufig nur der nationale verlangt. Dennoch sollte man den internationalen Schein immer mitführen.

Eine farbige beidseitige Kopie auf stärkerem Papier des nationalen Fahrzeugscheins empfiehlt sich, sodass nur diese vorgezeigt wird und das Original nicht abhandenkommen kann.

Ebenso ist es wichtig genau zu wissen wo sich am Fahrzeug die Fahrgestellnummer befindet. Diese wird häufig von den Zollbeamten auf Übereinstimmung kontrolliert.

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