· 

Fernreise mit dem eigenen Fahrzeug, welche Dokumente benötige ich für das Fahrzeug selbst?

Carnet de Passage - Der Reisepass für's Auto

Üblicherweise muss bei der Einfuhr eines Fahrzeugs in ein fremdes Land ein Importzoll gezahlt werden. Diesen kann man „umgehen“ wenn man an der Grenze ein Carnet de Passage vorweisen kann.

 

Allgemein ist das Carnet de Passage ein Dokument des Zolls, welches es ermöglicht ein Fahrzeug zollfrei vorübergehend in ein Land

einzuführen.

 

Beantragung und Kaution

 

In Deutschland erfolgt die Beantragung eines solchen Papiers über den ADAC. Abhängig vom Fahrzeugwert wird eine Kaution fällig welche auch als Bankbürgschaft geleistet werden kann (häufig erst bei recht hohen Beträgen möglich).

Diese Kaution soll sicherstellen, dass das Fahrzeug auch wieder nach Deutschland zurückgeführt wird und gibt den Ländern in welches es temporär eingeführt wird die Sicherheit, dass das Fahrzeug das Land auch wieder verlassen wird.

Die benötigten Daten für diese Beantragung sind alle Eintragungen des KFZ-Scheins, die Motornummer, der Wert des Fahrzeuges im Istzustand und der

ca. Wert des Autoradios/verbauter Elektronik (integriertes Navi o.ä.).

Die Beantragung beim ADAC erfolgt schriftlich mit den vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen. Weiterhin müssen folgende Unterlagen in Kopie mit eingesendet werden: Fahrzeugschein, Reisepass, der Einzahlungsbeleg über die Kaution und der Beleg über die Bearbeitungsgebühren für die Erstellung, die Versandgebühren (falls man das Carnet nicht selbst in München abholt (Per Einschreiben 3,50€ oder per Nachnahme 5,45€)) sowie eine Kopie der Mitgliedskarte (nur für ADAC Mitglieder). Antragsunterlagen

Die Bearbeitungsgebühren belaufen sich für ADAC-Mitglieder auf 210€, für

Nicht-Mitglieder kostet es 310€. Eine ADAC Basis-Mitgliedschaft kostet 49€ pro

Jahr und muss zur Beantragung des Carnet de Passage vorhanden sein. Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung ca. 4 Wochen.

 

Gültigkeit

 

Die Gültigkeit des Papiers beläuft sich auf 12 Monate und ist verlängerbar. Bei der Verlängerung muss der komplette Antrag erneut gestellt werden sowie die komplette Bearbeitungsgebühr wieder bezahlt werden. Nur die Bürgschaft muss nicht erneuert und kann übernommen werden. Bei einer Verlängerung gibt es jedoch mehrere Dinge zu beachten.

Allgemein wird zwischen Anschluss Caret und Verlängerung unterschieden.

Kann das Fahrzeug aus einem Land nicht rechtzeitig vor Ablauf des Carnet ausgeführt werden muss die Gültigkeit verlängert werden; üblicherweise um drei Monate.

Möglich ist dieser Vorgang nur in Ländern in welchen ein Automobilclub beheimatet ist. Die Beantragung einer Verlängerung erfolgt 4-6 Wochen vor Ablauf des aktuellen Carnet de Passage beim ADAC UND dem ausländischen Automobilclub. Der ADAC hilft gern bei der Suche nach dem Automobilclub im aktuellen Land.

Auch die Zollbehörde des Landes in welchem man sich aufhält muss ihr Einverständnis zur Verlängerung geben. Ist dies geschehen meldet sich der ausländische Automobilclub beim ADAC und bittet diesen ebenfalls um Einwilligung. Diese erteilt der ADAC, wenn die Verlängerungsgebühr (anteilig entsprechend der Ausstellungsgebühr) per Überweisung auf deren Konto eingegangen ist.

Ganz wichtig ist noch: Ein verlängertes Carnet de Passages ist nur in dem Land gültig, in dem es verlängert wurde. Es kann nur zur Ausreise und nicht zur

Weiterreise (siehe Anschluss-Carnet) verwendet werden.

Weiterhin gelten in einigen Ländern Sonderbestimmungen (Anschluss Carnet):

Südafrika,

Australien,

Neuseeland. (Siehe ADAC)

 

Rückerstattung der Kaution

 

Um letztendlich die Kaution zurück zu erhalten muss nachgewiesen werden, dass sich das Fahrzeug wieder in der EU befindet. 

Der Zoll überprüft, ob es sich um das richtige Auto handelt und bestätigt die Wiedereinfuhr.

Anschließend sendet man das Carnet de Passage selbst an den ADAC zurück. Die Rücksendung muss VOLLSTÄNDIG sein, es darf nichts als Andenken o.ä. behalten werden. Daraufhin erfolgt die Erstattung der Kaution.

 

Das Carnet de Passage ist in einigen Ländern Asiens Pflicht.

Dazu zählen folgende:

Irak, Iran, Pakistan, Kuweit, Katar, vereinigte Arabische

Emirate, Oman, Indien, Nepal, Bangladesch, Myanmar, Malaysia, Japan.

In diesen Weiteren wird es empfohlen in: Syrien, Libanon,

Israel, Jordanien, Saudi- Arabien.

 

In Afrika ist es einfacher die Länder aufzuzählen wo kein

Carnet erforderlich ist. In allen anderen Ländern ist es Pflicht

beziehungsweise wird es empfohlen. Hier die Länder in denen kein Carnet

erforderlich ist: Marokko, Tunesien, Algerien,

Westsahara, Mauretanien, Gambia, Guinea, Sierra-Leone, Liberia, Eritrea,

Somalia, Angola, Madagaskar.

Eine Besonderheit stellt zurzeit Lybien dar, dort ist die

lybische Botschaft zu kontaktieren.

 

Weiterhin ist das Zolldokument in Ozeanien: Indonesien,

Neuseeland und Australien erforderlich sowie in Südamerika: Venezuela,

Kolumbien, Ecuador, Peru. Empfohlen ist es in: Chile, Argentinien, Uruguay.

 

 

 

 

Quellen: https://www.adac.de/reise_freizeit/ratgeber_reisen/fahrzeug_reisen/carnet_de_passage/

http://howfarcanwego.de/carnet-de-passage/

https://pistenkuh.de/reisen/reiseinfos-allgemein/carnet-de-passages/ 

 

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0